Was Sie über die Formalitäten wissen müssen...
Ich bin Psychologische Psychotherapeutin mit kassenärztlicher Zulassung. Die Kosten für eine Psychotherapie bei mir werden von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Sie benötigen keine Überweisung, aber ihre Krankenkassenkarte. Am Anfang einer möglichen Therapie stehen die sogenannten Probatorischen Sitzungen. Diese dienen dazu, einen Überblick über die Symptomatik zu bekommen sowie die Passung zwischen Patient*in, Therapeut*in, Therapieverfahren und Behandlungssetting (ambulant vs. stationär) zu überprüfen.
Während der probatorischen Sitzungen ist ein Termin beim behandelnden Arzt notwendig, um mögliche körperliche Ursachen Ihrer Symptomatik auszuschließen und gegebenenfalls über eine medikamentöse Mitbehandlung zu entscheiden. Diese Untersuchung bestätigt der Arzt / die Ärztin im sogenannten Konsiliarbericht. Das dafür notwendige Formular bekommen Sie von mir.
Fällt nach Abschluss der Probatorik die Entscheidung für eine Psychotherapie, wird ein Antrag an die Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt. Das anfängliche Stundenkontingent für eine Verhaltenstherapie liegt bei 2x12 Sitzungen, die üblicherweise wöchentlich stattfinden. Sollten Sie innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre bereits eine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben, ist die Bewilligung der Stunden erschwert und erfordert einen größeren Aufwand.
Ich schließe mit allen meinen Patienten einen Therapievertrag ab, in dem die Formalitäten noch einmal erklärt sind und eine Ausfallhonorarregelung für Terminabsagen getroffen wird.
Bei privat Versicherten / Beihilfeversicherten ist der Ablauf grundsätzlich ähnlich, die Bedingungen der Kostenübernahme prüfen sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach.